Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Pflegeschulraumförderung

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Träger von staatlich anerkannten und im Land Berlin gelegenen Pflegeschulen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Eine Förderung erfolgt nur, wenn in den angemieteten Schulräumen theoretischer oder praktischer Unterricht der Ausbildungen nach dem Zweiten oder Fünften Teil des Pflegeberufegesetzes oder dem Zweiten

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Berlin fördert die Nettomietkosten für angemietete Schulräume für die berufliche Pflegeausbildung in anerkannten Pflegeschulen ohne Krankenhausanbindung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach der Anzahl der Auszubildenden mal 38 Prozent der tatsächlich pro Auszubildenden zur Verfügung stehenden Quadratmeter an notwendigen angemieteten Schulräumen, beschränkt auf höchstens 38 Prozent von 9 Quadratmetern. Dieser Wert wird mit der Nettokaltmiete pro Quadratmeter multipliziert und beträgt bis zu EUR 18,00 pro Quadratmeter. Der Bedarf von 38 Prozent entspricht der Raumauslastung, gemessen an einer 40-Stunden-Woche und durchschnittlich 15,2 Unterrichtsstunden pro Woche. Richten Sie Ihren Antrag bis spätestens 31.10. für das folgende Kalenderjahr über das Online-Antragsverfahren FAZIT und schriftlich an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG