Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Bundes aus Mitteln der Städtebauförderung Maßnahmen zur Stadterneuerung, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung dienen. Dabei setzt Berlin folgende Schwerpunkte: Sie erhalten die Städtebaufördermittel in den vom Senat festgelegten Fördergebieten. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Als Institution der Berliner Landesverwaltung erhalten Sie die Förderung als Finanzierungszusage, bei Antragstellerinnen und Antragstellern außerhalb der Berliner Landesverwaltung normalerweise als Zuschuss.
§ 33 des
§ 164a und