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💰 Zuschuss

Nachhaltige Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind in derEUansässige Unternehmen in Privatrechtsform als Eigentümer eines Binnenschiffs zur Personenbeförderung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
5.1 Die Vorhaben sind nur zuwendungsfähig, wenn die Fahrgastschiffe in der Regel auf Gewässern innerhalb Berlins eingesetzt werden.
5.2 Bei Umrüstung auf einen rein batterieelektrischen Antrieb oder Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb ist das Vorhandensein eines geeigneten Landstromanschlusses nachzuweisen.
5.3 Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs beeinträchtigt wird.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 80%

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Reduzierung des Luftschadstoffausstoßes von Fahrgastschiffen. Sie erhalten eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der nach der De-minimis-Verordnung förderfähigen Ausgaben. Ist eine De-minimis-Förderung nicht möglich, liegt die Höhe der Förderung je nach Größe Ihres Unternehmens zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Richten Sie Ihren Förderantrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG