Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin gewährt Ihnen als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibenden Überbrückungshilfen, wenn Sie von besonders umfangreichen und lange andauernden Straßenbaumaßnahmen des Landes Berlin beeinträchtigt werden und dadurch existenzgefährdende Umsatzrückgänge erleiden. Bei Maßnahmen privater Ver- und Entsorgungsunternehmen oder privater Dienstleister sowie reine Hochbaumaßnahmen haben Sie keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einzelfall ab. Berücksichtigt wird Ihre wirtschaftliche Gesamtsituation einschließlich Ihrer Ehe-/ Lebenspartnerin beziehungsweise Ihres Ehe-/Lebenspartners. Die Überbrückungshilfe soll EUR 35.000 für 12 Monate Bauzeit nicht übersteigen. Sie erhalten keinen pauschalen Ausgleich von Umsatzrückgängen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ein.
§ 53 der
Richtlinie Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte G