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💰 Zuschuss

Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die den Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Ihre landwirtschaftlichen Flächen müssen in benachteiligten Gebieten in Brandenburg und/oder Berlin liegen.
Für die Förderung wird eine Mindestschlaggröße von 0,3 ha vorausgesetzt.
4.1 Die Förderung erfolgt in den benachteiligten Gebieten Brandenburgs und Berlins, die gemäß Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 abgegrenzt wurden. Benachteiligte Gebiete im Land Be

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten dauerhaft nutzen. Sie erhalten einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die Ihnen im Vergleich mit Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Ausgleichszulage beträgt EUR 25,00 je Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in den benachteiligten Gebieten. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 250,00. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen des Antrags auf Agrarförderung beim Amt für Landwirtschaft Ihres Landkreises ein. Wenn Sie Ihren Betriebssitz im Land Berlin haben, stellen Sie den Antrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG