Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten dauerhaft nutzen. Sie erhalten einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die Ihnen im Vergleich mit Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Ausgleichszulage beträgt EUR 25,00 je Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in den benachteiligten Gebieten. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 250,00. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen des Antrags auf Agrarförderung beim Amt für Landwirtschaft Ihres Landkreises ein. Wenn Sie Ihren Betriebssitz im Land Berlin haben, stellen Sie den Antrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG