Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Berlin unterstützt Sie bei der energetischen Sanierung von bestehenden Wohn- und Nicht-Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1.2.2002 gestellt worden ist. Aufgrund der aktuellen Lage in der Energiekrise erhalten Sie die Förderung derzeit nur für Maßnahmen im Fördermodul „Austausch und die Optimierung der Anlagentechnik“. Dazu gehören Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Art der Maßnahme bis zu EUR 500.000 je Vorhaben und Kalenderjahr. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00. Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme formgerecht schriftlich oder online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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