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💰 Zuschuss

Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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info@ibb.de
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+49 30 2125-0
📞
+49 30 2125-2020
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021/1060
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www.ibb.de

Zielgruppen

forschungjugendregionalsozial

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Berlin fördert Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben Sie erhalten die Förderung als Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Größe des Empfängers sowie der Art des Vorhabens. Sie beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung durch Zuschüsse ist begrenzt auf insgesamt EUR 400.000 pro Projekt beziehungsweise Projektpartner. Die Förderung durch Darlehen kann maximal EUR 1 Million je Projekt betragen. Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme per eAntrag bei der Investitionsbank Berlin (IBB) online ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Sozialen Ökonomie und Forschungseinrichtungen mit Sitz beziehungsweise Betriebsstätte in Berlin.
•Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß derKMU-Definition derEUsind Sie allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Als größeres Unternehmen stell
•Als Forschungseinrichtung sind Sie nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen antragsberechtigt.
•Verbundkonstellationen mit Partnern außerhalb Berlins sind ebenfalls möglich.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

Richtlinie darf Ihre Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegen

Richtlinie Richtlinien des Landes Berlin für das Programm zur Förderung von Forschung

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