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💰 Zuschuss

Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungjugendsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Sozialen Ökonomie und Forschungseinrichtungen mit Sitz beziehungsweise Betriebsstätte in Berlin.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß derKMU-Definition derEUsind Sie allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Als größeres Unternehmen stell
Als Forschungseinrichtung sind Sie nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen antragsberechtigt.
Verbundkonstellationen mit Partnern außerhalb Berlins sind ebenfalls möglich.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 80%

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Berlin fördert Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben Sie erhalten die Förderung als Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Größe des Empfängers sowie der Art des Vorhabens. Sie beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung durch Zuschüsse ist begrenzt auf insgesamt EUR 400.000 pro Projekt beziehungsweise Projektpartner. Die Förderung durch Darlehen kann maximal EUR 1 Million je Projekt betragen. Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme per eAntrag bei der Investitionsbank Berlin (IBB) online ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG