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💰 Zuschuss

Forstwirtschaftliche Vorhaben (EU-MLUK-Forst-RL)

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalkulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Bei der Durchführung von Beratungsleistungen für Waldbesitzerinnen oder Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sind Sie als Anbieterin oder Anbieter von Beratungsleistungen antragsbere
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
I.5.1 Die Förderung erfolgt in der im EPLR definierten Fördergebietskulisse. Die begünstigte Waldfläche muss sich im Land Brandenburg befinden.
I.5.2 Der Zuwendungsempfänger muss Eigentümer der begünstigten Waldfläche sein oder für Pachtflächen eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers zum geplanten Vorhaben vorlegen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen der Forstwirtschaft. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Reichen Sie Ihren Antrag formgebunden beim Landesbetrieb Forst Brandenburg ein. Normalerweise endet die Frist am 15.2. des laufenden Haushaltsjahres.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG