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💰 Zuschuss

Transfer Bonus – Technologie-, Wissens-, Design- sowie Gamificationtransfer

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Datenstand: Vor 14 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
transferbonus@ibb-business-team.de
📞
030 21254792
🔗
www.transferbonus.de
🔗
ibb-bt.antragsverwaltung.de

Zielgruppen

forschungkultur

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Berlin unterstützt den Technologie- und Wissenstransfer von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU), den Transfer von Design-Know-howvon Unternehmen der Designbranche und Hochschulen in oder anKMUsowie denGamificationtransfer. Sie erhalten die Förderung Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Die Standardvariante kann mehrfach bewilligt werden. Dies ist in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren, jedoch höchstens für 3 klar voneinander abgegrenzte Projekte möglich. Die Standardvariante im Bereich der Digitalisierung kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Laufzeit eines Projekts soll normalerweise bis zu 6 Monate, im Bereich der Digitalisierung/Gamificationbis zu 12 Monate betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte online vor Beginn des Vorhabens bei derIBBBusiness TeamGmbH.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition derEUmit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
•Die Standardvariante im Bereich Digitalisierung können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes (einschließlichSoftware
•Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sie auch als Unternehmen der Sozialen Ökonomie gefördert.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Das Projekt muss technisch umsetzbar erscheinen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
transferbonus@ibb-business-team.de
📞
030 21254792
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www.transferbonus.de
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