Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin unterstützt Ihre Maßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau der frühkindlichen Infrastruktur und für die Kindertagesbetreuung durch Schaffung und Ausstattung neuer Betreuungsplätze. Sie erhalten eine Förderung für folgende Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Richten Sie Ihren Antrag schriftlich und in zweifacher Ausfertigung an die GSE gGmbH Gesellschaft für StadtEntwicklung – Treuhänder Berlins, Geschäftsstelle „Kitaausbauprogramm”. Für Vorhaben in einer Kindertageseinrichtung stellen Sie als der Träger der Einrichtung den Förderantrag, für Vorhaben in der Kindertagespflege das jeweilige Standortjugendamt. Anträge für die Starthilfe und Sanierungen können Sie laufend stellen. Anträge für bauliche Maßnahmen und die Aktivierung bereits erlaubter Plätze können Sie jeweils vom 1.1. bis zum 31.5. für das Folgejahr einreichen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG