Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg fördert Ihre Maßnahmen mit infrastrukturellem Charakter in Form von Gemeinschaftsprojekten zur Förderung der Markterschließung sowie zur Akquisition von ausländischen Unternehmen als Investoren im Land Brandenburg. Sie erhalten die Förderung für: Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses. Ihr Zuschuss beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 195.000. Für Workshops und Informationsveranstaltungen können Sie einen Zuschuss in Höhe von maximal EUR 50.000 erhalten. Ihr Zuschuss für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG