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💰 Zuschuss

Assistierte Reproduktion

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfrauensozial

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
die sich einer Behandlung der assistierten Reproduktion im Land Berlin unterziehen.
Sie dürfen nicht dauernd getrennt von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin leben und müssen Ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung und dem Behandlungsbeginn in Berlin haben.
Ihre Unfruchtbarkeit muss ärztlich festgestellt und der Kinderwunschbehandlung eine Erfolgsaussicht attestiert werden.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen. Sie erhalten die Förderung für Behandlungen im 2. und 3. Behandlungszyklus nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Behandlungszyklus maximal 50 Prozent des Eigenanteils der Behandlungskosten, höchstens jedoch EUR 800,00 für eine In-vitro-Fertilisation beziehungsweise EUR 900,00 für eine intrazytoplasmatische Spermieninjektion. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Behandlungsbeginn und für jede Behandlung gesondert beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG