Assistierte Reproduktion
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen. Sie erhalten die Förderung für Behandlungen im 2. und 3. Behandlungszyklus nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Behandlungszyklus maximal 50 Prozent des Eigenanteils der Behandlungskosten, höchstens jedoch EUR 800,00 für eine In-vitro-Fertilisation beziehungsweise EUR 900,00 für eine intrazytoplasmatische Spermieninjektion. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Behandlungsbeginn und für jede Behandlung gesondert beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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