Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern gewährt Stipendien an Studierende der Humanmedizin. Sie bekommen das Stipendium, wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums für eine Dauer von mindestens 5 Jahren im ländlichen Raum als Ärztin beziehungsweise Arzt tätig werden. Das Stipendium dient Ihnen zur Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium anfallen. Die Höhe des Stipendiums beträgtEUR600,00 monatlich und kann Ihnen bis zum Ende Ihres Medizinstudiums, jedoch längstens für einen Zeitraum von 4 Jahren gewährt werden. Sie können das Stipendium nur ein einziges Mal beantragen. Richten Sie bitte Ihren Antrag an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG