Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin fördert grenzübergreifende Wirtschafts- und Wissenschaftskooperationen und die Integration regionaler Wertschöpfungsketten in internationale Produktions- und Forschungsprozesse. Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben über einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren. Die Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 250.000 betragen. Vor der Antragstellung müssen Sie ein Projektgespräch mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe führen. Stellen Sie den Projektantrag mindestens 6 Wochen vor Vorhabensbeginn über das Kundenportal der IBB.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG