Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 80%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Berlin fördert grenzübergreifende Wirtschafts- und Wissenschaftskooperationen und die Integration regionaler Wertschöpfungsketten in internationale Produktions- und Forschungsprozesse. Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben über einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren. Die Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 250.000 betragen. Vor der Antragstellung müssen Sie ein Projektgespräch mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe führen. Stellen Sie den Projektantrag mindestens 6 Wochen vor Vorhabensbeginn über das Kundenportal der IBB.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
Ähnliche Programme
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Europäische Kommission
Justiz (2021–2027)
Europäische Kommission
Ähnliche Programme
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Europäische Kommission
Justiz (2021–2027)
Europäische Kommission