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💰 Zuschuss

Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
kundenberatung.wirtschaft@ibb.de
📧
registrierung@senfin.berlin.de
📞
030 21254747
📞
030 21252020
🔗
www.ibb.de

Zielgruppen

forschunginternationalmigrantenregional

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Berlin fördert grenzübergreifende Wirtschafts- und Wissenschaftskooperationen und die Integration regionaler Wertschöpfungsketten in internationale Produktions- und Forschungsprozesse. Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben über einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren. Die Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 250.000 betragen. Vor der Antragstellung müssen Sie ein Projektgespräch mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe führen. Stellen Sie den Projektantrag mindestens 6 Wochen vor Vorhabensbeginn über das Kundenportal der IBB.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete wirtschaftsnahe Institutionen und international ausgerichtete Netzwerke mit wirtschaftlicher Zielsetzung mit Sitz oder Betriebsstä
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Zuwendungen dürfen nur für solche Maßnahmen gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung (Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde) noch nicht begonnen worden sind. Beginn der Maßnahme ist d

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

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