Zurück zur Suche
🏦 Kredit

Berlin Innovativ

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfrauen

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEU, mittelständische Unternehmen mit normalerweise weniger als 500 Mitarbe
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Umschuldungen und Prolongationen.
Für dasselbe Vorhaben ist die Kombination mit anderen Förderprogrammen der IBB undKfWmöglich, soweit die maßgeblichen Beihilfewerte derEUnicht überschritten werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung aus dem Programm Berlin Innovativ besteht nicht.

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Programm Berlin Innovativ unterstützt Sie als innovatives Unternehmen bei der Finanzierung Ihrer betrieblichen Vorhaben. Sie bekommen die Förderung für Existenzgründungen, Investitionen, Aufstockungen des Warenlagers sowie den allgemeinen Betriebsmittelbedarf. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 100.000 und maximal EUR 2 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise Betriebsmittel finanzieren. Das Darlehen ist mit einer Haftungsfreistellung in Höhe von 70 Prozent für die Hausbank verbunden. Reichen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl ein. Der Antrag wird von dort an die Investitionsbank Berlin (IBB) weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG