Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
🏦 Kredit
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Berlin unterstützt Sie als einkommensschwachen Haushalt beim Erwerb eines Geschäftsanteils an einer Wohnungsbaugenossenschaft. Sie erhalten die Förderung vorrangig für den erstmaligen Bezug einer genossenschaftlichen Neubauwohnung. Zudem können Sie eine Förderung beim Erwerb von Geschäftsanteilen durch Mieterhaushalte in einem Bestandsgebäude nach dessen Erwerb durch eine Wohnungsbaugenossenschaft erhalten. Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Höhe des Betrags, mit dem Sie zur Überlassung einer Wohnung genossenschaftliche Geschäftsanteile erwerben oder projektbezogene Beteiligungen leisten. Der Mindestbetrag für das Darlehen beträgt EUR 2.000, seine maximale Höhe EUR 50.000 je Haushalt. Auf den ausgezahlten Betrag des Darlehens erhalten Sie bei fortbestehendem Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein nach drei Vierteln der Darlehenslaufzeit einen Teilverzicht von 25 Prozent des ausgezahlten Darlehensbetrags. Ihren Antrag reichen Sie bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG