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💰 Zuschuss

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalkulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
GRW-Mittel werden als Zuschüsse auf Antrag gewährt. Anträge müssen vor Beginn bei der Investitionsbank Berlin (IBB), Bundesallee 210, 10719 Berlin, auf amtlichem Formular gestellt werden. Über die gru
Auf die Gewährung der Investitionszuschüsse besteht kein Rechtsanspruch.
Mit Bekanntmachung dieser Richtlinie im Amtsblatt für Berlin wird die bisherige Richtlinie -veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin am 5. September 2016 -außer Kraft gesetzt.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Berlin fördert Ihre Investitionen der gewerblichen Wirtschaft mit besonderem Struktureffekt. Sie bekommen die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für Sind Sie ein Großunternehmen, bekommen Sie die Förderung für folgende Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit: Die Förderung des Landes Berlin konzentriert sich vorrangig auf Investitionsvorhaben vonKMUsowie auf die Bereiche Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, Verkehr/ Mobilität und Logistik, Optische Technologien,IKT/Medien und Kreativwirtschaft. Die Förderung bekommen Sie in der Regel als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten. Wenn Sie mindestens 5 Dauerarbeitsplätze schaffen, können Sie die Zuschüsse auch lohnkostenbezogen erhalten. Sie erhalten die Investitionsbeihilfen maximal in Höhe der nachstehenden Bruttofördersätze, wobei andere Investitionsbeihilfen anzurechnen sind. C-Fördergebiet D-Fördergebiet Für Ihr Investitionsvorhaben in einem Großunternehmen in C- und D-Gebieten erhalten Sie maximal EUR 200.000 Gesamtbetrag innerhalb von 3 Steuerjahren. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Investitionsvorhabens unter Verwendung der Antragsformulare bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG