Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 10%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Berlin unterstützt Sie bei genossenschaftlichen Wohnungsprojekte. Die Förderung erhalten Sie für den Neubau von Wohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung sowie den Erwerb von Wohnungsbestand. Auch bei Ausübung eines Vorkaufsrechts des Landes Berlin zugunsten Dritter können Sie die Förderung als Teil der Finanzierung in Anspruch nehmen. Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen. Für Neubauvorhaben können Sie ein Darlehen zur Ergänzung des Eigenkapitals erhalten. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 21.000 je im Objekt geschaffener Wohneinheit. Außerdem können Sie ein Darlehen nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2019) erhalten. Wenn Sie Wohnungsbestand erwerben, wird über die Höhe des Darlehens im Einzelfall nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens entschieden. Ihren Antrag stellen Sie frühzeitig, bei Neubauten vor Baubeginn, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Wird der Antrag positiv beschieden, schließt die Investitionsbank Berlin (IBB) mit Ihnen den Fördervertrag ab.
§ 6 Absatz
§ 5 Absatz
Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Bildungskredit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Bildungskredit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)