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🏦 Kredit

Genossenschaftliches Wohnen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 10%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
wohnungsbaufoerderung@sensw.berlin.de
📞
030 901394767
📞
018/2019
🔗
www.stadtentwicklung.berlin.de
🔗
www.ibb.de

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Berlin unterstützt Sie bei genossenschaftlichen Wohnungsprojekte. Die Förderung erhalten Sie für den Neubau von Wohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung sowie den Erwerb von Wohnungsbestand. Auch bei Ausübung eines Vorkaufsrechts des Landes Berlin zugunsten Dritter können Sie die Förderung als Teil der Finanzierung in Anspruch nehmen. Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen. Für Neubauvorhaben können Sie ein Darlehen zur Ergänzung des Eigenkapitals erhalten. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 21.000 je im Objekt geschaffener Wohneinheit. Außerdem können Sie ein Darlehen nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2019) erhalten. Wenn Sie Wohnungsbestand erwerben, wird über die Höhe des Darlehens im Einzelfall nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens entschieden. Ihren Antrag stellen Sie frühzeitig, bei Neubauten vor Baubeginn, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Wird der Antrag positiv beschieden, schließt die Investitionsbank Berlin (IBB) mit Ihnen den Fördervertrag ab.

Besonderheiten & Hinweise

•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
•Antragsberechtigt sind:
•Ihr Wohnraum muss in Berlin liegen.
•Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Bauvorhabens sicherstellen und mindestens 10 Prozent Eigenkapital bereitstellen.
•Sie müssen eine Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren einhalten.

Rechtsgrundlagen

§ 6 Absatz

§ 5 Absatz

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
wohnungsbaufoerderung@sensw.berlin.de
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030 901394767
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018/2019
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www.stadtentwicklung.berlin.de
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www.ibb.de

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