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💰 Zuschuss

Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT) – Frühphasenfinanzierung von Technologieunternehmen

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Datenstand: Aktuell

Förderhöhe

bis zu 200.000 €

Förderquote: bis 100%

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorientierte, kleine Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Die Geschäftsidee des antragstellenden Unternehmens muss einen technologisch innovativen Kern als wesentliche Grundlage aufweisen.
4.2 Das antragstellende Unternehmen muss ein Innovationsvorhaben („Ankerprojekt“) durchführen oder dessen Durchführung anstreben, welches im Hinblick auf die Zielstellung und die Inhalte die unter der
Die Mitfinanzierung des Innovationsvorhabens aus Pro FIT-Projektfördermitteln ist möglich.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Land Berlin unterstützt Sie als neu gegründetes, technologieorientiertes kleines Unternehmen in der Frühphase der Unternehmenstätigkeit bei der Durchführung eines Innovationsprojekts. Sie bekommen die Förderung in der Frühphase 1 für Sie bekommen die Förderung in der Frühphase 2 für Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung in Frühphase 1 je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen. Die Frühphase 1 kann bis zu 1 Jahr dauern. Sie erhalten die Förderung in Frühphase 2 als Darlehen. Die Frühphase 2 dauert bis zu 3 Jahre. Die Laufzeit entspricht der des unternehmerischen Ankerprojekts. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für beide Phasen zusammen maximal EUR 500.000. Davon entfallen bis zu EUR 200.000 EUR auf die Frühphase 1. Sie können Ihr Innovationsvorhaben aus Pro FIT-Projektfördermitteln mitfinanzieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Investitionsbank Berlin (IBB).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG