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🤝 Beteiligung

Berlin Kapital

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, die seit mindestens 3 Jahren bestehen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sanierungsfälle sowie die Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Europäischen Kommission sind ausgeschlossen.

Details

Förderart

🤝 Beteiligung

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Die Investitionsbank Berlin (IBB) stellt Ihnen als mittelständischem Unternehmen Kapital für die Finanzierung von Wachstum und Innovationen und zur Verbesserung Ihrer Kapitalstruktur zur Verfügung. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben im Rahmen einer Unternehmensgründung, Unternehmenserweiterung oder zur Stärkung der allgemeinen Aktivitäten eines Unternehmens in Berlin. Sie erhalten mezzanine und fremdkapitalähnliche Mittel in Form von typischen stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis zu EUR 5 Millionen. Stille Beteiligungen werden mit Rangrücktritt ausgestattet und gewinnen dadurch Eigenkapitalcharakter. Sie müssen Ihre Maßnahmen in der Regel durch ein Bankdarlehen kofinanzieren. Bei Finanzierungen bis zu EUR 1 Million ist eine Kofinanzierung durch eine Beteiligungsgesellschaft Voraussetzung. Die Art und die Höhe der Finanzierung sowie die jeweiligen Konditionen vereinbaren Sie individuell. Reichen Sie Ihren Antrag formlos in schriftlicher Form oder elektronisch vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG