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💰 Zuschuss

Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
4.1. Die Beratung muss im Land Berlin durchgeführt werden.
4.2 Der/die Antragssteller/in, sofern eine juristische Person, muss sich vor Antragsstellung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandwerkIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Berlin fördert den Einsatz von externen Beratern in Unternehmen. Sie erhalten die Förderung für Beratungen zur Optimierung der Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse und zur Beschleunigung von Innovationsprozessen. Die Potenzialberatung beziehungsweise der Beratungsprozess besteht aus drei Teilen: Die Beratung gliedert sich in eine Grund- und eine Aufbauberatung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, jedoch jeweils maximal EUR 8.000 für die Grundberatung und die Aufbauberatung. Für die Antragstellung müssen Sie sich in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren. Ihren Antrag reichen Sie vor Beratungsbeginn ein bei der IG Metall – Verwaltungsstelle Berlin, dem Verband der Metall- und Elektroindustrie und der Handwerkskammer Berlin. Bitte nutzen Sie die amtlichen Formulare.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG