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🏦 Kredit

Liquiditätskredit

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Datenstand: Vor 20 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
📞
+49 711 122 234-5
📞
+49 711 122 234
📞
0711 1645-6
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www.l-bank.de

Zielgruppen

senioren

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

DieL-Bankgewährt Ihnen als mittelständisches Unternehmen und als Freiberuflerin und Freiberufler Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Vorhaben. Sie bekommen den Liquiditätskredit für Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischenEUR10.000 undEUR5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn für Ihr Vorhaben keine ausreichenden Kreditsicherheiten verfügbar sind, kann Ihre Hausbank beantragen. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist für Bürgschaftsbeträge bisEUR2 Millionen zuständig, dieL-Bankfür Beträge überEUR2 Millionen bisEUR15 Millionen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank oder am ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an dieL-Bankweitergeleitet.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500 Beschäftigten sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Wür
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die Kombination mit anderen Fördermitteln (zum Beispiel Kredite, Zulagen, Zuschüsse) ist in der Regel möglich, sofern die Summe der erhaltenen Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
•Ausgeschlossen ist jedoch die Kombination mit anderen Förderprogrammen, die Mittel des Landes Baden-Württemberg enthalten, sofern mit den Programmen die gleichen förderfähigen Kosten finanziert werden
•Eine Kombination mit ELR-Zuschüssen ist immer ausgeschlossen, auch bei unterschiedlichen förderfähigen Kosten.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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