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🏦 Kredit

ELR-Kombi-Darlehen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen. Das sind normalerweise gewerbliche Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Die Kombination mit anderen Fördermitteln (zum Beispiel Kredite, Zulagen, Zuschüsse) ist in der Regel möglich, sofern die Summe der erhaltenen Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt un
Erhalten die mit dem ELR-Kombi-Darlehen zu beihilfefreien Konditionen geförderten Stromerzeugungsanlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder e

Details

Förderart

🏦 Kredit

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

DieL-Bankunterstützt in Zusammenarbeit mit derKfWSie als Unternehmen bei allen privat-gewerblichen Vorhaben, die bereits durch einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in den Schwerpunkten „Arbeiten“ oder „Grundversorgung“ gefördert werden, wenn ein weiterer Finanzierungsbedarf besteht. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximalEUR5 Millionen. Damit können Sie – zusammen mit dem ELR-Zuschuss – bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Ihr Unternehmen weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist, erhalten Sie eine höhere Zinsverbilligung als ein etabliertes Unternehmen (Zinsbonus). Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximalEUR2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag vonEUR2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge überEUR2 Millionen bisEUR15 Millionen ist dieL-Bankzuständig. Sie beantragen das ELR-Kombi-Darlehen bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an dieL-Bankweitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG