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Zielgruppen
kulturregionalsenioren
Besonderheiten & Hinweise
•Antragsberechtigt sind Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Hierzu zählen
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•Die Allgemeinen Bestimmungen II (für das Rechtsverhältnis zwischen dem ausreichenden Finanzierungsinstitut (Hausbank) und Endkreditnehmer) sind zu beachten, insbesondere die Sonderbestimmungen in Ziff
•Soweit die Allgemeinen Bestimmungen II Regelungen enthalten, die den Regelungen des Programmmerkblatts widersprechen, gehen die Regelungen des Programmmerkblatts den Regelungen der Allgemeinen Bestimm
Details
Förderart
🏦 Kredit
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Geeignete Phasen
Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)
Unternehmensgrößen
Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)
Branchen
BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftProduktion & Industrie
Beschreibung
DieL-Bankunterstützt Sie als agrar- und ernährungswirtschaftliches Unternehmen mit einem Kredit bei der Finanzierung Ihres Betriebsmittelbedarfs. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zuEUR10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an dieL-Bankweitergeleitet.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG