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🏦 Kredit

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel

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Datenstand: Vor 16 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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landwirtschaft@l-bank.de
📞
0711 1222666
📞
023/2831
🔗
www.l-bank.de

Zielgruppen

kulturregionalsenioren

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

DieL-Bankunterstützt Sie als agrar- und ernährungswirtschaftliches Unternehmen mit einem Kredit bei der Finanzierung Ihres Betriebsmittelbedarfs. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zuEUR10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an dieL-Bankweitergeleitet.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Hierzu zählen
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•Die Allgemeinen Bestimmungen II (für das Rechtsverhältnis zwischen dem ausreichenden Finanzierungsinstitut (Hausbank) und Endkreditnehmer) sind zu beachten, insbesondere die Sonderbestimmungen in Ziff
•Soweit die Allgemeinen Bestimmungen II Regelungen enthalten, die den Regelungen des Programmmerkblatts widersprechen, gehen die Regelungen des Programmmerkblatts den Regelungen der Allgemeinen Bestimm

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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