Zurück zur Suche
🏦 Kredit

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft gemäßKMU-Definition derEU. Hierzu zählen
Unternehmen, die dieKMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Die Allgemeinen Bestimmungen II (für das Rechtsverhältnis zwischen dem ausreichenden Finanzierungsinstitut (Hausbank) und Endkreditnehmer) sind zu beachten, insbesondere die Sonderbestimmungen in Ziff

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

DieL-Bankunterstützt Sie als agrargewerbliches, ernährungs- oder forstwirtschaftliches Unternehmen mit einem zinsvergünstigten Kredit bei der Finanzierung von Investitionen in die Agrar- und Ernährungswirtschaft. Sie erhalten den Kredit für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zuEUR10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank oderL-Bankeine Bürgschaft übernehmen. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bisEUR2 Millionen zuständig, dieL-Bankfür Beträge überEUR2 Millionen bisEUR15 Millionen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an dieL-Bankweitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG