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🏦 Kredit

Investitionsfinanzierung

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
📞
+49 711 122 234-5
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+49 711 122 234
📞
0711 1645-6
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www.l-bank.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Die Investitionsfinanzierung derL-Bankunterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen in Gemeinden mit dörflichem Charakter. Darüber hinaus sind Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen förderfähig. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe der Förderung beträgt maximalEUR10 Millionen pro Jahr und pro Kreditnehmerin oder Kreditnehmer. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Sie stufenweise eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität Ihres Unternehmes entwickeln oder schon entwickelt haben, erhalten Sie eine zusätzliche Zinsverbilligung („Nachhaltigkeitsbonus“). Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximalEUR2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag vonEUR2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge überEUR2 Millionen bisEUR15 Millionen ist dieL-Bankzuständig. Die Investitionsfinanzierung beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Von dort wird der Antrag an dieL-Bankweitergeleitet.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•Die Kombination mit anderen Fördermitteln (zum Beispiel Kredite, Zulagen, Zuschüsse) ist in der Regel möglich, sofern die Summe der erhaltenen Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt un
•Ausgeschlossen ist jedoch in der Variante mit Nachhaltigkeitsbonus eine Kombination mit anderen Förderprogrammen, die Mittel des Landes Baden-Württemberg enthalten, sofern mit den Programmen die gleic

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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