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🏦 Kredit

Startfinanzierung 80

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

frauenjugendsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Antragsberechtigt für die Meistergründungsprämie sind Sie als Jungmeisterin und Jungmeister im Handwerk, wenn Sie sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach Ihrer
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandwerkIT & Software

Beschreibung

DieL-Bankunterstützt Sie gemeinsam mit derKfWim Rahmen Ihrer Existenzgründung oder -festigung. Sie erhalten die Förderung für Folgende Ausgaben können Sie damit finanzieren: Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes längerfristiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximalEUR150.000 pro Gründerin/Gründer oder Unternehmen, bei Teamgründerinnen/Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern maximalEUR600.000. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Sie als Jungmeisterin und Jungmeister einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen, bekommen Sie zusätzlich zu dem Darlehen die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss in Höhe von bis zuEUR10.000. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Wenn Sie im Team gründen, kann jede/jeder von Ihnen die Meistergründungsprämie erhalten. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80 Prozent des Darlehensbetrags. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet ihn an dieL-Bankweiter.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG