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💰 Zuschuss

Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwVRückkehrförderung)

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
FoerderungAusreise@rpk.bwl.de
📞
0721 9267052
📞
0721 9266211
🔗
rp.baden-wuerttemberg.de

Zielgruppen

internationalmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune, Organisation oder Verein bei der Durchführung von Beratungsprojekten und anderen Maßnahmen, die der freiwilligen Rückkehr von Ausländerinnen und Ausländern in ihre Herkunftsländer oder in aufnahmebereite Drittstaaten dienen. Sie erhalten die Förderung für Ausländerinnen und Ausländer, die nach einer Rückkehrberatung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg freiwillig ausreisen, können Rückkehr- und Reintegrationshilfen bekommen. Sie erhalten im Fall von Rückkehrberatungsprojekten und Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Ausländerinnen und Ausländer, die freiwillig aus einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ausreisen, bekommen die Zuwendung als Vollfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Rückkehr- und Reintegrationshilfen richtet sich nach den Bestimmungen in der Anlage zur Richtlinie. Richten Sie bitte Ihren Antrag für Rückkehrberatungsprojekte und Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn per E-Mail an das Regierungspräsidium Karlsruhe. Anträge für Personen, die im Rahmen einer Rückkehrberatung in den Erstaufnahmestellen des Landes Baden-Württemberg ausreisen, sind vor der jeweiligen Ausreise schriftlich bei der jeweiligen Rückkehrberatungsstelle in der Erstaufnahmeeinrichtung zu stellen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 15a des

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FoerderungAusreise@rpk.bwl.de
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