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💰 Zuschuss

Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
4.1 Form und Höhe der Zuwendung
Im Rahmen der zu diesem Zweck verfügbaren Haushaltsmittel des Ministeriums für Soziales und Integration erfolgt die Zuwendung als Zuschuss zur Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung. Die

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Personalkosten von qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften, wenn Sie Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen planen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die dazu beitragen, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR16.700 pro Vollzeitstelle, bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert. Richten Sie Ihren Antrag für das darauffolgende Schuljahr bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.7. eines Jahres an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG