Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Personalkosten von qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften, wenn Sie Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen planen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die dazu beitragen, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR16.700 pro Vollzeitstelle, bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert. Richten Sie Ihren Antrag für das darauffolgende Schuljahr bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.7. eines Jahres an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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