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💰 Zuschuss

Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

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Datenstand: Vor 20 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
innovationsgutschein@l-bank.de
📞
0721 1501680
🔗
www.l-bank.de
🔗
formulare.virtuelles-rathaus.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, kleines oder mittleres Unternehmen oder als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe durch einen Innovationsgutschein, wenn Sie externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Sie bekommen die Förderung ausschließlich für Kosten, die Ihnen von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (FuE-Einrichtungen) für folgende erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch Die Förderung wird Ihnen einmal im Kalenderjahr gewährt. Insgesamt können Sie maximal 2 Innovationsgutscheine Hightech BW beziehungsweise Innovationsgutscheine Start-up BW bekommen. Wenn Sie bereits einen Gutschein erhalten haben und einen 2. bekommen möchten, muss Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das elektronische Antragsportal an dieL-Bank. Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem:
•Im Rahmen des Förderprogramms Innovationsgutscheine kann pro Unternehmen einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden. Insgesamt können pro Unternehmen maximal zwei Innovationsgutsc
•Eine wiederholte Vergabe von Innovationsgutscheinen ist nur möglich, sofern das beantragte Vorhaben/die Weiterentwicklung einen hohen Innovationsgrad aufweist.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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