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💰 Zuschuss

Niederlassung von Landärzten

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendmigrantenregionalseniorensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Fachärztinnen und -ärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten, die an der hausärztlichen Versorg
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Zuwendungsvoraussetzung ist die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit in einem vom Ministerium für Soziales und Integration ausgewiesenen Fördergebiet. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihre Niederlassung als Ärztin oder Arzt in Gebieten des ländlichen Raums, in denen es Engpässe bei der ambulanten hausärztlichen Grundversorgung gibt oder perspektivisch geben kann. Sie bekommen die Förderung für die Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Grundförderung Zusätzlich zur Grundförderung können Sie bis zuEUR5.000 je Förderantrag bekommen, sofern Sie von dritter Seite für die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit finanziell unterstützt werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG