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💰 Zuschuss

Start-up BW Pre-Seed

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfrauenjugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen,
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden Projekte der vorwettbewerblichen Forschungsförderung.
Die Förderung erfolgt in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über eine Zuwendung mit Rückzahlungs- und Wandlungsvorbehalt (nachfolgend: „Zuwendungsvertrag“) zwischen derL-Bankund dem Start-up (
Etwaig bestehende Gesellschafterdarlehen oder wirtschaftlich entsprechende Forderungen sind dem Unternehmen zu belassen, diesbezüglich sind qualifizierte Rangrücktrittserklärungen abzugeben.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 20%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt junge Unternehmen in der frühen Gründungsphase bei der Umsetzung innovativer Gründungsvorhaben, die noch keine Marktreife erlangt haben (sogenanntePre-Seed-Phase) oder bei denen aufgrund der Corona-Pandemie zusätzlicher Liquiditätsbedarf zur Stabilisierung des Unternehmens und zum Erreichen der Finanzierungsreife entstanden ist. Gefördert wird die Entwicklung von Geschäftsmodellen, Waren und Dienstleistungen bis hin zur Marktreife in Kooperation mit geeigneten Acceleratoren, Inkubatoren oderStart-up-Initiativen (Betreuungspartner). Sie erhalten die Förderung als Zuwendung mit Rückzahlungs- und Wandlungsvorbehalt. Die Höhe der Landesförderung beträgt 80 Prozent der Gesamtfinanzierung, wobei der Betreuungspartner und/oder dessen Ko-Investor mindestens 20 Prozent der förderfähigen Kosten trägt. Übernimmt der Ko-Investor ein höheres Engagement (bis maximal 50 Prozent), kann sich die Gesamtfinanzierungssumme entsprechend erhöhen. Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt normalerweise mindestensEUR50.000 und maximalEUR200.000. In Ausnahmefällen darf die Gesamtfinanzierungsumme maximalEUR400.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über vom Land Baden-Württemberg zugelasseneStart-upBWPre-SeedPartner an dieL-Bank.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG