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💰 Zuschuss

Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV-Zusammenarbeit)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens rechtsfähige Operationelle Gruppen (OGs) sowie rechtsfähige Projektträger (natürliche und juristische Personen) mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Wü
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Umsetzung eines innovativen Kooperationsprojekts in den Bereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau und Forstwirtschaft. Sie erhalten eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für Projekte von OGs der EIP hängt von der Maßnahme ab und beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses für Projekte außerhalb von OGs der EIP beträgt 40 Prozent der Investitionen, 75 Prozent der Kosten für die laufenden Zusammenarbeit, Direktkosten der Projekte, projektbegleitende Studien, aber maximalEUR500.000 je Projekt. Das Antragsverfahren für Projekte von OGs der EIP ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektvorschlag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Regierungspräsidium Stuttgart. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein EIP-Auswahlgremium am Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. In der 2. Stufe richten Sie nach Aufforderung Ihre vollständigen Antragsunterlagen an das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Richten Sie Ihren Antrag für Ihr Pilotprojekt außerhalb einer OG der EIP bitte an das zuständige Regierungspräsidium.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG