Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE2021–2027) den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien in den Bereichen „Forschungsinfrastrukturen und Innovationszentren“ sowie „Forschungs- beziehungsweise Prototypenvorhaben“ an den Hochschulen des Landes. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. DerEFRE-Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch Förderaufrufe, die auf der Internetseite desEFRE-Programms Baden-Württemberg 2021–2027 veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an dieL-Bank. Zuständig ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG