Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 85%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und zur Gestaltung des ländlichen Raumes. Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen: Gefördert werden außerdem die Erarbeitung von „Integrierten Konzepten der ländlichen Entwicklung (ILEK)“ sowie ein Regionalmanagement zur Organisation und Umsetzung von regionalen Entwicklungsstrategien. Darüber hinaus können mit dem Regionalbudget Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung eines ILEK dienen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art der Maßnahme zwischen 35 Prozent und maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag (mit Ausnahme von Regionalbudgets) richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die zuständige untere Flurbereinigungsbehörde an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg. Zuständige untere Flurbereinigungsbehörde für Verfahren in Stadtkreisen ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg. Für Verfahren in Landkreisen sind die unteren Flurbereinigungsbehörden beim jeweiligen Landratsamt zuständig. Anträge für Regionalbudgets richten Sie an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG