Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 20%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als innovatives kleines und mittleres Unternehmen im ländlichen Raum auf Ihrem Weg zur Technologieführerschaft. Mit der Förderung können Sie Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen finanzieren. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jedoch maximalEUR400.000 je Vorhaben. Wenn Sie ein Vorhaben mit deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie planen, kann der Zuschuss auf maximalEUR500.000 pro Projekt erhöht werden. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR200.000. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe stellen Sie über die zuständige Gemeinde einen formlosen Antrag zur Aufnahme in das Programm an das jeweils zuständige Landratsamt und die Bearbeitungsstelle des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums. Die Projektauswahl findet halbjährlich statt, Aufnahmeanträge müssen bis zum 28.2. beziehungsweise 31.8. eines Jahres vorliegen. In der 2. Stufe und erst nach Erhalt des positiven Einplanungsbescheids durch die Gemeinde können Sie Ihren Antrag bei derL-Bankeinreichen.
Richtlinie Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Spitze auf dem Land! Technologieführer
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zum