Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die Berufsbildung im Sinne der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes (überbetriebliche Aus- und Fortbildung). Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 25 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR50.000. Die Eigenbeteiligung des Trägers beträgt mindestens 30 Prozent. Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln kumulieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 23 Berufliche Weiterbildung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG