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💰 Zuschuss

Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@wm.bwl.de
📞
0711 1230
📞
070/149 1
🔗
wm.baden-wuerttemberg.de

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltHandwerkIT & SoftwareSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die Berufsbildung im Sinne der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes (überbetriebliche Aus- und Fortbildung). Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 25 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR50.000. Die Eigenbeteiligung des Trägers beträgt mindestens 30 Prozent. Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln kumulieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 23 Berufliche Weiterbildung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in Baden-Württemberg.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•4.1.1 Das Vorhaben muss der Entwicklung oder der Erhaltung eines bedarfsgerechten und ausgewogenen Netzes überbetrieblicher Berufsbildungsstättenbzw.der Weiterentwicklung fachlicher Schwerpunkte in be
•Die ausreichende Auslastung der Einrichtungen muss gewährleistet sein. Außerdem ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Lehrkräfte zur Verfügung stehen und die laufenden Kosten des Lehrbetriebs a

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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