Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Kosten, die Ihnen bei der besonders umweltschonenden und ökologisch vorteilhaften Pflege von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen entstehen, wenn Sie auf maschinelle Bewirtschaftungsmaßnahmen (Schlepper, schwere selbstfahrende Maschinen) verzichten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR3.000 je Hektar und Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG