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💰 Zuschuss

Agrarumweltmaßnahmen durch Handarbeitsbewirtschaftung im Weinbau (VwVFörderung Handarbeitsweinbau)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen, wenn diese als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) nach Randnummer 35 Ziffer 13 d
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Förderfähig sind nur, Terrassenweinberge oder Weinberge mit einer überwiegenden Hangneigung von mindestens 45 Prozent (sehr steile Weinberge) innerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg. Auch
Einhaltung einer mindestens fünfjährigen Verpflichtung

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Kosten, die Ihnen bei der besonders umweltschonenden und ökologisch vorteilhaften Pflege von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen entstehen, wenn Sie auf maschinelle Bewirtschaftungsmaßnahmen (Schlepper, schwere selbstfahrende Maschinen) verzichten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR3.000 je Hektar und Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG