Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 50%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in die kommunale Infrastruktur, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Land im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen. Sie bekommen die Förderung im Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Für bestimmte Vorhaben können Sie einen Fördersatz von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen. Anmeldungen zur Aufnahme in das Programm reichen Sie zu bestimmten Terminen bei dem zuständigen Regierungspräsidium ein.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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