Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 75%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune oder Unternehmen bei verkehrswichtigen Maßnahmen der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Land im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes. Sie erhalten die Förderung unter anderem für Bau-, Ausbau- und Umbauvorhaben in folgenden Bereichen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben zuzüglich einer Planungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Für bestimmte Vorhaben können Sie einen Fördersatz von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen. Bei Fahrradabstellanlagen, Fußgängerüberwegen, Sitzmöbeln und Sanitäranlagen bekommen Sie je nach Vorhaben eine Pauschale zwischenEUR250,00 undEUR90.000 je Objekt. Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Programm reichen Sie bitte spätestens bis zum 30.9. für das Folgejahr beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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