Förderbetrag
—
Förderquote
bis 40%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE2021–2027) den strategischen Ausbau der Forschungsinfrastruktur in der außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschung. Sie bekommen die Förderung für Projekte und Maßnahmen zu folgenden Themen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ausEFRE-Mitteln beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihre zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben müssen mindestensEUR200.000 betragen. Die Förderung von Vorhaben des Technologietransfers, der Technologietransferverbünde, der Protonenförderung und der Infrastruktur für Gründungsprozesse setzt voraus, dass Sie an einem Förderaufruf des zuständigen Ministeriums teilgenommen haben. In den Förderaufrufen werden die Auswahlkriterien und Förderkonditionen nochmal konkretisiert. Bitte beachten Sie die jeweils einzuhaltenden Antragsfristen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an dieL-Bank.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG