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💰 Zuschuss

Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers, Validierung von Forschungsergebnissen und Förderung von Unternehmensgründungen (EVI PLUS 2021–2027)

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 40%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
efre@l-bank.de
📞
0721 1500
📞
0721 1501001
🔗
2021-27.efre-bw.de

Zielgruppen

forschunginternationalregional

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE2021–2027) den strategischen Ausbau der Forschungsinfrastruktur in der außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschung. Sie bekommen die Förderung für Projekte und Maßnahmen zu folgenden Themen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ausEFRE-Mitteln beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihre zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben müssen mindestensEUR200.000 betragen. Die Förderung von Vorhaben des Technologietransfers, der Technologietransferverbünde, der Protonenförderung und der Infrastruktur für Gründungsprozesse setzt voraus, dass Sie an einem Förderaufruf des zuständigen Ministeriums teilgenommen haben. In den Förderaufrufen werden die Auswahlkriterien und Förderkonditionen nochmal konkretisiert. Bitte beachten Sie die jeweils einzuhaltenden Antragsfristen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an dieL-Bank.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
•die ihren Sitz in der Europäischen Union mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•a) Die zuwendungsfähigen zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben für ein Vorhaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen.
•b) Für dasselbe Projekt beziehungsweise Teilprojekt dürfen keine Mittel aus einem anderenEU-Fonds, einem anderenEU-Förderinstrument oderEFRE-Mittel im Rahmen eines anderen Programms eingesetzt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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