Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 75%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben des kommunalen Straßenbaus, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Land im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes. Sie erhalten die Förderung für den Bau, Ausbau oder Umbau von einschließlich der dazugehörigen Rad- und Fußwege. Darüber hinaus können Sie eine Förderung bekommen für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Für bestimmte Vorhaben können Sie einen Fördersatz von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen. Ihr Mindestinvestitionsvolumen muss bei betragen. Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Programm bitte spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG