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💰 Zuschuss

Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

senioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern, die Landesinnungs- und Fachverbände des Handwerks sowie die Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandwerkIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Initiative „Horizont Handwerk“ den von externen Expertinnen und Experten sowie Referentinnen und Referenten moderierten Erfahrungsaustausch kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe in ihrem Gewerk oder auch gewerkübergreifend zu zukunftsrelevante Themen. Sie bekommen eine Förderung zur Durchführung von Erfahrungsaustauschgruppen zu beispielsweise folgenden Themen: Sie können auch eine Förderung für die Erstellung einer Dokumentation der Erkenntnisse für den Wissenstransfer an Handwerksbetriebe (externe redaktionelle Aufbereitung, externe grafische Gestaltung und Druck der Dokumentation) bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für die externe Moderation beträgt Die Tageshonorare dürfenEUR1.500 für Moderatorinnen und Moderatoren sowieEUR1.000 für Referentinnen und Referenten nicht übersteigen. Der Zuschuss für die Dokumentation des Wissenstransfers beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstensEUR1.500. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 41 – Mittelstand und Handwerk.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG