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💰 Zuschuss

Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfrauenjugendkultur

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
3.1 Antragsberechtigung
Folgende Einrichtungen in Baden-Württemberg sind antragsberechtigt:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert Existenzgründungen von jungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen, von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie sowie von Personen mit Hochschulabschluss, die eine vorgelagerte Bundesförderung (zum BeispielEXIST-Förderung) erhalten haben. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die sich in der sogenannten Vorgründungsphase befinden und die Entwicklung und Vermarktung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer innovativen Dienstleistung vorsehen. Als Hochschule oder Forschungseinrichtung können Sie im Erfolgsfall zusätzlich eine Strategiepauschale zur begleitenden Betreuung des Gründungsvorhabens bekommen beziehungsweise zur grundsätzlichen Stärkung der gründungsbezogenen Unterstützungsmaßnahmen in der Vorgründungs- beziehungsweise Ideation-Phase einsetzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Gründerinnen und Gründern mit unterhaltspflichtigen Kindern werden nachgewiesene Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe vonEUR200,00 pro Monat und pro Kind erstattet. Die Höhe der Strategiepauschale beträgt bis zuEUR5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte in einer ungeschützten, druckbaren und durchsuchbaren PDF-Datei per E-Mail zu bestimmten Stichtagen an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und an den bis zum 30.6.2024 zuständigen ProjektträgerVDI/VDEInnovation + TechnikGmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG