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💰 Zuschuss

Fit for Work – ChanceAusbildung(ESF+ 2021–2027)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

frauenjugendsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, nichtgewerbliche Ausbildungsstätten sowie die zur Ausbildung befugten Familien- und Anstaltshaushalte mit
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Diese Förderhinweise gelten für Ausbildungsverhältnisse, die frühestens am 1. August 2022 beginnen. Für Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2022 begonnen haben, sind weiterhin die vorhergeh
Als Beginn der Berufsausbildung im Sinne dieser Förderhinweise gilt der im Berufsausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsbeginn.
Die Förderung beginnt für Ausbildungsverhältnisse nach Nummer 4.1 Buchstabe e) ab dem 1. des Monats, in dem die „Assistierte Ausbildung“ (AsA) vereinbart wurde, frühestens jedoch mit Beginn der Berufs

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltHandwerkIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Im Rahmen der Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ unterstützt der Freistaat Bayern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ausbildungsverhältnisse für benachteiligte junge Menschen, die aufgrund der Situation am Ausbildungsmarkt, der persönlichen Lebenslage, wegen Bildungs- und Qualifizierungsdefiziten oder geringeren sozialen und persönlichen Kompetenzen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Als Ausbildungsbetrieb bekommen Sie die Förderung, wenn Sie mit einem benachteiligten jungen Menschen einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abschließen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 22 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Ausbildungsverhältnis monatlichEUR260,00, jedoch höchstensEUR5.720. Stellen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 3 Monate nach dem im Berufsausbildungsvertrag genannten Beginn der Ausbildung ausschließlich elektronisch über das Online-SystemESFBavaria 2021. Bei Jugendlichen, die im Rahmen der „Assistierten Ausbildung (AsA)“ unterstützt werden, müssen Sie den Antrag spätestens 3 Monate nach Vereinbarung der AsA-Leistung stellen. Bewilligungsbehörde ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG