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💰 Zuschuss

Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
7.1 Die Erzeugerzusammenschlüsse müssen unabhängig von ihrer Rechtsform auf Dauer, mindestens aber für fünf Jahre, angelegt sein. Die dem Zusammenschluss zugrundeliegenden Verträge bedürfen der Schrif
7.2 Die Mitgliedschaft in einem Erzeugerzusammenschluss kann frühestens zum Schluss des dritten vollen Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens ein Jahr.
7.3 Der dem Erzeugerzusammenschluss zugrundeliegende Vertrag und der Geschäftsplan sowie sonstige Unterlagen müssen die Konzeption und die Ziele des Zusammenschlusses aufzeigen. Die Konzeption muss er

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 20%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Bundes Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie das zu fördernde Vorhaben durchführen werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG