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💰 Zuschuss

Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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Datenstand: Vor 22 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 3%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
abteilung8@rps.bwl.de
📞
+49 711 904 451-09
📞
+49 711 904 451
📞
017/1084
🔗
www.denkmalpflege-bw.de
🔗
mlw.baden-wuerttemberg.de

Zielgruppen

kultur

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in die Erhaltung und Pflege Ihrer Kulturdenkmale. Sie erhalten eine Förderung für denkmalbedingte Mehrausgaben bei Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstsumme liegt beiEUR500.000 je Objekt, Jahr und Empfängerin und Empfänger. Die Bagatellgrenze beträgt bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen, Kirchen und sonstigen Religions- und WeltanschauungsgemeinschaftenEUR30.000, bei PrivatpersonenEUR3.000. Richten Sie Ihren Antrag bite vor Beginn der Maßnahme an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind als Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer oder Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals:
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•3.1 Abstimmung der Maßnahme Die Maßnahme muss den denkmalpflegerischen Erfordernissen des Denkmalschutzgesetzes entsprechen und mit dem bewilligenden Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium
•3.2 Baubeginn
•Die Maßnahme darf vor der Bewilligung der Zuwendung nicht begonnen sein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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