Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 3%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in die Erhaltung und Pflege Ihrer Kulturdenkmale. Sie erhalten eine Förderung für denkmalbedingte Mehrausgaben bei Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstsumme liegt beiEUR500.000 je Objekt, Jahr und Empfängerin und Empfänger. Die Bagatellgrenze beträgt bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen, Kirchen und sonstigen Religions- und WeltanschauungsgemeinschaftenEUR30.000, bei PrivatpersonenEUR3.000. Richten Sie Ihren Antrag bite vor Beginn der Maßnahme an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG