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💰 Zuschuss

Holz Innovativ Programm (HIP)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
efre@l-bank.de
📞
0721 1500
📞
0721 1501001
🔗
2021-27.efre-bw.de
🔗
www.cluster-forstholz-bw.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von den Antragstellenden und von der Art der Maßnahme normalerweise zwischen 40 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstensEUR2 Millionen je Vorhaben und Unternehmen. Der Finanzierungsanteil aus demEFREmuss mindestensEUR100.000 betragen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Richten Sie bitte im 1. Schritt Ihre Vorhabenskizze vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare per E-Mail zu den in den Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen an dieL-Bank.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien derEU.
•3.1 Zuwendungen können nur für Maßnahmen gewährt werden, deren Gegenstand die Bereitstellung, die Verarbeitung und die Bearbeitung sowie die Verwendung von Holz ist beziehungsweise dessen Einsatz ermö
•3.2 Bei aus demEFRE-kofinanzierten Maßnahmen muss der Finanzierungsanteil aus demEFREmindestens 100.000 Euro betragen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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efre@l-bank.de
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0721 1500
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0721 1501001
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www.cluster-forstholz-bw.de

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