Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von den Antragstellenden und von der Art der Maßnahme normalerweise zwischen 40 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstensEUR2 Millionen je Vorhaben und Unternehmen. Der Finanzierungsanteil aus demEFREmuss mindestensEUR100.000 betragen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Richten Sie bitte im 1. Schritt Ihre Vorhabenskizze vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare per E-Mail zu den in den Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen an dieL-Bank.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG