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💰 Zuschuss

ProBeruf – Berufserprobung in überbetrieblichen Bildungsstätten

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz in Baden-Württemberg, die Träger von Bildungsstätten sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Träger einer Bildungsstätte bei der Organisation und Durchführung vertiefter Berufsorientierungsmaßnahmen (BO) in überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I an allgemeinbildenden Schulen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Richten Sie Ihren Antrag ab 2025 für eine Förderung ab 1.9. desselben Jahres bis zum 31.8. des Folgejahres vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bis zum 15.6. eines Jahres an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG