Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Träger einer Bildungsstätte bei der Organisation und Durchführung vertiefter Berufsorientierungsmaßnahmen (BO) in überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I an allgemeinbildenden Schulen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Richten Sie Ihren Antrag ab 2025 für eine Förderung ab 1.9. desselben Jahres bis zum 31.8. des Folgejahres vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bis zum 15.6. eines Jahres an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG