Umsetzung der EntwicklungsstrategieLEADER 2014–2020 (VwVLEADER)
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihr öffentliches oder privates Vorhaben, das in einer LEADER-Aktionsgruppe (LAG) in einem abgegrenzten Fördergebiet (LEADER-Aktionsgebiet) auf der Basis regionaler Entwicklungsstrategien initiiert und durch das Entscheidungsgremium der LAG ausgewählt wird. Gefördert wird Ihr Vorhaben unter anderem über folgende Programme: In LEADER gefördert werden Projekte zur Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien: Darüber hinaus werden Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen zwischen den LEADER-Aktionsgruppen im Rahmen der gebietsübergreifenden (innerhalb Deutschlands) und transnationalen (europäisches Ausland) Zusammenarbeit sowie Einrichtung und Betrieb der LEADER-Regionalmanagements und Sensibilisierungsmaßnahmen gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab. Die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens dürfen höchstensEUR1 Million betragen. Je nach Vorhaben gelten besondere Bagatellgrenzen. Das Antragsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben. Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts stellen Projektanträge im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe beim Regionalmanagement der jeweils zuständigen LEADER-Aktionsgruppe. Anschließend entscheidet der Auswahlausschuss der LEADER-Aktionsgruppen über die Förderwürdigkeit der Projekte und leitet die ausgewählten Projektanträge an das zuständige Regierungspräsidium (Bewilligungsstelle) weiter. Nach positiver Prüfung fordert die Bewilligungsstelle Sie zur Einreichung eines Förderantrags auf.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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