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💰 Zuschuss

Umsetzung der EntwicklungsstrategieLEADER 2014–2020 (VwVLEADER)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

fraueninternationalkulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Es gelten folgende Voraussetzungen für den Erhalt einer Zuwendung:
4.1 Das zuwendungsfähige Vorhaben liegt im Gebiet einer oder mehrerer LEADER-Aktionsgruppen. Ausnahmen bedürfen einer Begründung und Dokumentation durch die Bewilligungsstelle. Bei Zuwendungen nach Nu
4.2 Das Vorhaben wird einem Handlungsfeld nach dem Regionalen Entwicklungskonzept zugeordnet und leistet einen Beitrag zu dessen Umsetzung.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihr öffentliches oder privates Vorhaben, das in einer LEADER-Aktionsgruppe (LAG) in einem abgegrenzten Fördergebiet (LEADER-Aktionsgebiet) auf der Basis regionaler Entwicklungsstrategien initiiert und durch das Entscheidungsgremium der LAG ausgewählt wird. Gefördert wird Ihr Vorhaben unter anderem über folgende Programme: In LEADER gefördert werden Projekte zur Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien: Darüber hinaus werden Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen zwischen den LEADER-Aktionsgruppen im Rahmen der gebietsübergreifenden (innerhalb Deutschlands) und transnationalen (europäisches Ausland) Zusammenarbeit sowie Einrichtung und Betrieb der LEADER-Regionalmanagements und Sensibilisierungsmaßnahmen gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab. Die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens dürfen höchstensEUR1 Million betragen. Je nach Vorhaben gelten besondere Bagatellgrenzen. Das Antragsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben. Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts stellen Projektanträge im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe beim Regionalmanagement der jeweils zuständigen LEADER-Aktionsgruppe. Anschließend entscheidet der Auswahlausschuss der LEADER-Aktionsgruppen über die Förderwürdigkeit der Projekte und leitet die ausgewählten Projektanträge an das zuständige Regierungspräsidium (Bewilligungsstelle) weiter. Nach positiver Prüfung fordert die Bewilligungsstelle Sie zur Einreichung eines Förderantrags auf.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG